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   BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B   

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https://dejure.org/2020,14372
BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B (https://dejure.org/2020,14372)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B (https://dejure.org/2020,14372)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B (https://dejure.org/2020,14372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine Klärungsfähigkeit bzw Entscheidungserheblichkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine Klärungsfähigkeit bzw Entscheidungserheblichkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Die Beschwerde zeigt nicht in der gebotenen Weise auf, warum diese Fragen durch die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (zuletzt - die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend - BSG vom 30.1.2019 - B 14 AS 10/18 R, B 14 AS 41/18 R, B 14 AS 12/18 R, B 14 AS 24/18 R - vorgesehen für BSGE sowie SozR 4-4200 § 22 Nr. 101) nicht zu klären bzw nicht schon geklärt sind (in diesem Sinne zu dem Konzept des Beklagten bereits BSG vom 28.1.2019 - B 8 SO 41/18 B - RdNr 6) .

    Selbst wenn das LSG bei einer Zurückverweisung im Anschluss an das angestrebte Revisionsverfahren dem Beklagten Gelegenheit zu geben hätte, Nachermittlungen zu Bestandsmieten vorzunehmen und die sich daraus ergebenden Angemessenheitswerte vorzulegen (vgl BSG vom 30.1.2019 - B 14 AS 24/18 R - vorgesehen für BSGE sowie SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, RdNr 39) , wäre offen, ob die formulierten Rechtsfragen zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts in einem solchen Fall nach Vorlage eines neuen Konzepts zur Ermittlung abstrakt angemessener Nettokaltmieten erneut entscheidungserheblich werden können (vgl BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 158/18 B - juris, RdNr 6; BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 84/18 B - juris, RdNr 9) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen kann die Zulassung wegen Abweichung begründen (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 160 RdNr 119) .

    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Die Beschwerde zeigt nicht in der gebotenen Weise auf, warum diese Fragen durch die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (zuletzt - die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend - BSG vom 30.1.2019 - B 14 AS 10/18 R, B 14 AS 41/18 R, B 14 AS 12/18 R, B 14 AS 24/18 R - vorgesehen für BSGE sowie SozR 4-4200 § 22 Nr. 101) nicht zu klären bzw nicht schon geklärt sind (in diesem Sinne zu dem Konzept des Beklagten bereits BSG vom 28.1.2019 - B 8 SO 41/18 B - RdNr 6) .
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt erst vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr; vgl etwa BVerfG vom 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 ff, 3219; BSG vom 13.3.2018 - B 11 AL 79/17 B - juris, RdNr 9; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 62 RdNr 8b) .
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Ein Urteil ist bereits dann im Sinne dieser Vorschrift mit Gründen versehen, wenn mindestens die angewandten Rechtsnormen genannt werden und angegeben ist, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen deren Tatbestandsmerkmale vorliegen bzw nicht vorliegen (vgl BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 2/17 R - BSGE 126, 25 = SozR 4-4300 § 159 Nr. 6, RdNr 14) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Eine Rechtsfrage ist vom Revisionsgericht klärungsfähig, wenn sie sich ihm auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz stellt (vgl etwa BSG vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 8) .
  • BSG, 28.01.2019 - B 8 SO 41/18 B

    Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Die Beschwerde zeigt nicht in der gebotenen Weise auf, warum diese Fragen durch die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (zuletzt - die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend - BSG vom 30.1.2019 - B 14 AS 10/18 R, B 14 AS 41/18 R, B 14 AS 12/18 R, B 14 AS 24/18 R - vorgesehen für BSGE sowie SozR 4-4200 § 22 Nr. 101) nicht zu klären bzw nicht schon geklärt sind (in diesem Sinne zu dem Konzept des Beklagten bereits BSG vom 28.1.2019 - B 8 SO 41/18 B - RdNr 6) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 169/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Darüber hinaus ist - auch für die Rüge einer Gehörsverletzung, die im sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund geregelt ist (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO) - aufzuzeigen, dass und warum die Entscheidung, ausgehend von der Rechtsansicht des LSG, auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (zu den Anforderungen vgl etwa BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 169/15 B - juris, RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 07.06.2016 - B 13 R 40/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Der Verfahrensmangel einer Überraschungsentscheidung ist deshalb nur dann schlüssig bezeichnet, wenn im Einzelnen vorgetragen wird, aus welchen Gründen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Prozessverlaufs nicht damit rechnen musste, dass das Gericht seine Entscheidung auf einen bestimmten Gesichtspunkt stützt (zu den Anforderungen vgl etwa BSG vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - juris, RdNr 9) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 11.05.2020 - B 4 AS 2/20 B
    Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf diesen Zulassungsgrund stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr; siehe bereits BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 79/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 84/18 B

    Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 158/18 B

    Voraussetzungen für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung abstrakt angemessener

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2020 - L 11 AS 122/20
    Dementsprechend ist es nicht zu beanstanden, dass das SG in der vorliegend angefochtenen Entscheidung das allein auf der Auswertung von Angebotsmieten basierende KdU-Konzept des Beklagten als unschlüssig angesehen hat (ebenso bereits: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 24. Mai 2018 und 21. März 2019 - L 8 SO 193/13 und L 11 AS 1334/15 - die hiergegen vom Beklagten jeweils eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde sind erfolglos geblieben, vgl BSG, Beschlüsse vom 28. Januar 2019 - B 8 SO 41/18 B - und 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B -).

    Diese Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG als unzulässig verworfen (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B -).

    Insoweit hat jedoch bereits das BSG entschieden, dass es sich bei dieser Umschreibung um eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG handelt, die als Maßstab für die Beurteilung des Vorliegens von Divergenz bereits deshalb nicht geeignet ist, weil rechtliche Aussagen des BSG aus verschiedenen Urteilen aufgegriffen werden, ohne dass erkennbar wird, in welchen Fällen diese Aussagen überhaupt tragend gewesen sind (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B -, Rn 7).

    Dies gilt auch, soweit das SG die nachträgliche Einbeziehung von Bestandsmieten (lediglich von Transferleistungsempfängern) in ein KdU-Konzept, welches (allein) auf der Auswertung von Angebotsmieten des gesamten Wohnungsmarktes beruht, nicht als Nachbesserung des ursprünglichen KdU-Konzepts, sondern wegen der schon im Ansatz anderen Herangehensweise als neues KdU-Konzept angesehen hat (vgl hierzu: Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 2019 - L 11 AS 1334/15 - die vom Beklagten hiergegen geführte Nichtzulassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben, vgl BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 683/19
    Daran bestehen erhebliche Zweifel, nachdem die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung des Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen inzwischen von drei Senaten des LSG (zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 2020 - L 9 AS 153/13, L 9 AS 507/13 und L 9 AS 78/15) gleichlautend beurteilt worden sind und das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (B 4 AS 2/20 B) die vom Beklagten aufgeworfenen Fragen nicht als revisionswürdig angesehen hat.

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde" ist, wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet sind, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

    Wenn der Beklagte aus der genannten Entscheidung das BSG dahingehend zitiert, dass dieses dem LSG aufgegeben habe, im wiedereröffneten Berufungsverfahren dem Beklagten Gelegenheit zu Nachermittlungen zu geben (Schriftsatz des Beklagten vom 24. Juli 2020, Seite 5, ab Absatz 5), so irrt er, denn die vom Beklagten zitierte Passage findet sich im Beschluss vom 11. Mai 2020 (B 4 AS 2/20 B) nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 391/20
    Daran bestehen erhebliche Zweifel, nachdem die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung des Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen inzwischen von drei Senaten des LSG (zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 2020 - L 9 AS 153/13, L 9 AS 507/13 und L 9 AS 78/15) gleichlautend beurteilt worden sind und das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (B 4 AS 2/20 B) die vom Beklagten aufgeworfenen Fragen nicht als revisionswürdig angesehen hat.

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde" ist, wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet sind, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

    Wenn der Beklagte aus der genannten Entscheidung das BSG dahingehend zitiert, dass dieses dem LSG aufgegeben habe, im wiedereröffneten Berufungsverfahren dem Beklagten Gelegenheit zu Nachermittlungen zu geben (Schriftsatz des Beklagten vom 24. Juli 2020, Seite 5, ab Absatz 5), so irrt er, denn die vom Beklagten zitierte Passage findet sich im Beschluss vom 11. Mai 2020 (B 4 AS 2/20 B) nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 115/20
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache könne nicht angenommen werden, weil das BSG zu der von dem Beklagten aufgeworfenen Rechtsfrage bereits festgestellt habe, dass diese nicht klärungsfähig sei (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B).

    Die von dem Beklagten hier aufgeworfene Rechtsfrage ist sogar bereits Gegenstand einer eigenen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG gewesen; ihr wurde aber auch vom BSG keine grundsätzliche Bedeutung mangels Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit beigemessen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    In welcher Weise ein Konzept möglicherweise nachgebessert werden kann, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde." Bei dieser Umschreibung handelt es sich um eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die als Maßstab für die Beurteilung, ob eine Abweichung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt, schon deshalb nicht geeignet ist, weil rechtliche Aussagen des BSG aus verschiedenen Urteilen aufgegriffen werden, ohne dass erkennbar wird, in welchen Fällen diese Aussagen überhaupt tragend gewesen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 116/20
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache könne nicht angenommen werden, weil das BSG zu der von dem Beklagten aufgeworfenen Rechtsfrage bereits festgestellt habe, dass diese nicht klärungsfähig sei (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B).

    Die von dem Beklagten hier aufgeworfene Rechtsfrage ist sogar bereits Gegenstand einer eigenen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG gewesen; ihr wurde aber auch vom BSG keine grundsätzliche Bedeutung mangels Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit beigemessen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    In welcher Weise ein Konzept möglicherweise nachgebessert werden kann, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B - juris RdNr. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde." Bei dieser Umschreibung handelt es sich um eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die als Maßstab für die Beurteilung, ob eine Abweichung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt, schon deshalb nicht geeignet ist, weil rechtliche Aussagen des BSG aus verschiedenen Urteilen aufgegriffen werden, ohne dass erkennbar wird, in welchen Fällen diese Aussagen überhaupt tragend gewesen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2021 - L 5 AS 8/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - grundsätzliche Bedeutung -

    Ein klärungsbedürftiger abstrakter Rechtssatz lässt sich daraus nicht ableiten (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020, B 4 AS 2/20 B [11]; Beschluss vom 20. Dezember 2016, B 4 AS 4 AS 247/16 B u.a. [7], Juris).

    Welche Daten nämlich Grundlage eines schlüssigen Konzepts sein müssen und in welcher Weise ein Konzept möglicherweise nachgebessert werden kann, ist vom BSG mehrfach entschieden worden (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020, B 4 AS 2/20 B [11], Juris).

    Die von den Klägern behauptete Unrichtigkeit im Einzelfall genügt nicht für eine Divergenz (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020, B 4 AS 2/20 B [6], Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 173/20
    Diese habe das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 als unzulässig verworfen (B 4 AS 2/20 B).

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde", wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG darstellt, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet wäre, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 166/20
    Diese habe das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 als unzulässig verworfen (B 4 AS 2/20 B).

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde", wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG darstellt, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet wäre, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 179/20
    Diese habe das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 als unzulässig verworfen (B 4 AS 2/20 B).

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde", wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG darstellt, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet wäre, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 684/19
    Daran bestehen erhebliche Zweifel, nachdem die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung des Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen inzwischen von drei Senaten des LSG (zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 2020 - L 9 AS 153/13, L 9 AS 507/13 und L 9 AS 78/15) gleichlautend beurteilt worden sind und das BSG mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (B 4 AS 2/20 B) die vom Beklagten aufgeworfenen Fragen nicht als revisionswürdig angesehen hat.

    Wenn der Beklagte meint, klärungsbedürftig und klärungsfähig sei die Frage, ob eine Nachbesserungsfähigkeit nicht nur bei einem "Erkenntnisausfall" im Sinne der Rechtsprechung des BSG ausgeschlossen sei, sondern auch für den Fall einer Änderung einer Konzeption im Sinne einer "anderen Herangehensweise", so wendet er sich letztlich gegen die Rechtsanwendung durch das SG im Einzelfall und die Umsetzung der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 11).

    Eine Nachbesserung kommt nur dann nicht (mehr) in Betracht, wenn ein lokaler Erkenntnisausfall festgestellt wurde" ist, wie das BSG ausdrücklich für diese Formulierung festgestellt hat (Beschluss vom 11. Mai 2020 - B 4 AS 2/20 B, Rn. 7), eine zusammenfassende Interpretation verschiedener Entscheidungen des BSG, die nicht als Maßstab für die Beurteilung geeignet sind, ob eine Abweichung im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 151/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2020 - L 7 AS 150/20
  • BSG, 20.05.2022 - B 4 AS 282/21 B

    Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB

  • BSG, 28.02.2022 - B 7/14 AS 325/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 08.02.2022 - B 4 AS 268/21 B

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Konzept zur Ermittlung angemessener

  • BSG, 12.04.2022 - B 4 AS 326/21 B

    Schlüssigkeit eines Konzepts zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Höhe von

  • BSG, 21.01.2022 - B 4 AS 272/21 B

    Höhere Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für Bedarfe der Unterkunft und

  • BSG, 30.03.2022 - B 4 AS 328/21 B

    Höhe der Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ;

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 338/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Behauptete unzureichende

  • BSG, 28.02.2022 - 14 AS 325/21 B

    Schlüssigkeit eines Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheit der KdU;

  • BSG, 11.04.2022 - B 11 AL 69/21 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formgerechte Bezeichnung

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